Bauturbo beschlossen: Hoffnung für den Wohnungsbau - aber auch Grund zur Skepsis
Die Bundesregierung hat am Mittwoch das sogenannte „Bauturbo“-Gesetzespaket beschlossen, das den Wohnungsbau in Deutschland deutlich erleichtern soll. Das Ziel besteht darin, schneller, flexibler und unkomplizierter Wohnraum zu schaffen, vor allem im Innenbereich unserer Städte. Die Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB) markieren einen politischen Kompromiss zwischen SPD und Union mit weitreichenden Folgen für Bauherren, Kommunen und die Immobilienwirtschaft.
Ein grünes Licht – auch ohne Bebauungsplan
Künftig sollen Kommunen Bauvorhaben bereits ab einer geplanten Wohnung genehmigen können, selbst wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Ursprünglich war diese Vereinfachung erst ab sechs Wohneinheiten geplant. Mit dieser Änderung kommt die Ampelregierung insbesondere der Union entgegen, die sich für den Bau von Einfamilienhäusern stark gemacht hat.
Gleichzeitig wurden soziale Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Theater in das Gesetz aufgenommen – ein Vorschlag der SPD. Damit wird deutlich: Es geht nicht nur um Wohnraum, sondern um lebenswerte Quartiere im Ganzen.
Gleichzeitig wurden soziale Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Theater in das Gesetz aufgenommen – ein Vorschlag der SPD. Damit wird deutlich: Es geht nicht nur um Wohnraum, sondern um lebenswerte Quartiere im Ganzen.
Lärmschutz: mehr Spielraum, weniger Stillstand
Auch bei der oft kritisierten Lärmschutzregelung (TA Lärm) gibt es nun mehr Flexibilität. Bauherren sollen künftig unter Begründung abweichen dürfen, beispielsweise durch intelligente städtebauliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Ohne die TA Lärm grundlegend zu reformieren, sendet die Regierung damit ein wichtiges Signal an die Baupraxis.
Zugleich bleibt der Bestand geschützt. Gewerbebetriebe oder Clubs sollen durch neue Wohnungsbauten in der Nachbarschaft keine Nachteile erleiden.
Erprobte Regeln werden ausgeweitet
Die Regelungen orientieren sich an den bereits bewährten Ausnahmen für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246e BauGB) sowie an den Paragrafen für die Innenbereichsbebauung (§§ 31, 34 BauGB), haben nun jedoch allgemeine Gültigkeit. Damit könnten Kommunen gezielt aufstocken, Lücken schließen und Grundstücke
Kommunen im Zentrum der Entscheidung
Trotz aller Erleichterungen behalten die Kommunen das letzte Wort. Sie müssen Projekten zustimmen oder können ihnen widersprechen, wenn sie nicht in das städtebauliche Konzept der Kommune passen. Umweltprüfungen und Bürgerbeteiligung bleiben bestehen – es ist ein Balanceakt zwischen Tempo und Transparenz.
Ein erster Schritt, aber kein Durchbruch.
In der Immobilienwirtschaft wird das Gesetz zwar überwiegend positiv als wichtiges Signal aufgenommen, jedoch nicht als große Lösung. Es brauche mehr, so die einhellige Meinung: klare rechtliche Rahmenbedingungen für neue Gebäudetypen, eine bessere Förderung und eine mutige Reform der Baukostenpolitik.
Rechtsanwalt Mathias Hellriegel betont jedoch: „Gerade in Gegenden mit Wohnraummangel sind diese Erleichterungen dringend notwendig. Die Planungskultur bleibt erhalten, aber der Weg zum Wohnraum wird kürzer.“
Rechtsanwalt Mathias Hellriegel betont jedoch: „Gerade in Gegenden mit Wohnraummangel sind diese Erleichterungen dringend notwendig. Die Planungskultur bleibt erhalten, aber der Weg zum Wohnraum wird kürzer.“
Unser Fazit
Der „Bauturbo“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er signalisiert den politischen Willen, die Wohnungsnot nicht länger auszusitzen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob den Beschlüssen auch Taten folgen und ob sie auf lokaler Ebene wirklich Wirkung entfalten. Denn vieles entscheidet sich in der Praxis: auf dem Grundstück, im Bauamt, im Dialog mit den Bürgern.
Wir bleiben für Sie am Thema und vertreten dabei eine klare Haltung: Jedes neue Zuhause zählt. Aber Wohnraum darf kein Zufallsprodukt sein, sondern braucht Planung, Qualität und Verlässlichkeit.
Quelle: Immobilien Zeitung, 18.06.2025
Wir bleiben für Sie am Thema und vertreten dabei eine klare Haltung: Jedes neue Zuhause zählt. Aber Wohnraum darf kein Zufallsprodukt sein, sondern braucht Planung, Qualität und Verlässlichkeit.
Quelle: Immobilien Zeitung, 18.06.2025
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