Die Zukunft der Heizungsanlagen
Klimafreundliche Wärmeplanung und Förderung
Die nächsten Jahre werden entscheidend dafür sein, wie wir unsere Gebäude beheizen. Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die neuen Anforderungen und Förderungen, die Hausbesitzer und Vermieter bei der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme unterstützen.
Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht
Die kommunale Wärmeplanung wird für alle Städte und Gemeinden verpflichtend. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis spätestens 1. Juli 2026 vorlegen, alle anderen Kommunen haben bis 1. Juli 2028 Zeit.
Verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien
Wird nach Vorliegen des kommunalen Wärmeplans eine neue Heizung installiert, gilt ab diesem Zeitpunkt ein Pflichtanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien. Dieser kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden, etwa durch Biomasse, grünen Wasserstoff, Wärmepumpen, reine Stromheizungen, Wärmenetze, Solarthermie oder Biomasseheizungen.
Das Ziel: Klimaneutrales Heizen bis 2045
Bis zum 1. Januar 2045 müssen alle Heizungen zu 100 Prozent klimaneutral sein und dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr verwenden.
Einbau neuer Gasheizungen
Eine Ausnahme gilt für den Einbau von Erdgasheizungen nach dem 1.1.2024. Diese dürfen bis spätestens 1.1.2045 betrieben werden, wenn sie vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden, sofern die kommunale Wärmeplanung ein Ausbaugebiet für Wasserstoff vorsieht.
Wärmenetze und ihre Bedingungen
Ab dem 1. Januar 2024 können Heizungsanlagen aller Art auch dann installiert werden, wenn bereits ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Heizungsanlage spätestens nach zehn Jahren durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt wird. Dazu muss bereits bei der Installation ein Wärmenetzvertrag abgeschlossen werden.
Förderung für klimafreundliche Heizungsanlagen
Hauseigentümer können für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten. Selbstnutzer mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können weitere 30 Prozent beantragen. Wer vorzeitig in eine neue Heizung investiert, obwohl der Nachweis noch nicht erbracht ist, kann einen Beschleunigungsbonus von weiteren 20 Prozent erhalten. Insgesamt beträgt die maximale Förderung 70 Prozent, wobei die förderfähige Summe gedeckelt ist (30.000 Euro für Einfamilienhäuser).
Vermieter und ihre Beteiligung
Vermieter können Mieter an den Investitionen in eine neue, klimafreundliche Heizung beteiligen. Eine leichte Erhöhung der Modernisierungsmieterhöhung von acht auf maximal zehn Prozent ist möglich, wenn gleichzeitig staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Erhöhung ist auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat begrenzt, soweit es um die Kosten der Heizungsanlage geht.
Etagenheizungen im Fokus
Besonderes Augenmerk gilt den Etagenheizungen. Fünf Jahre nach dem Austausch der ersten Etagenheizung muss eine Entscheidung getroffen werden, ob Etagenheizungen weiter betrieben werden sollen. Wird keine Entscheidung getroffen, besteht spätestens acht Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung die Pflicht zum Einbau einer Zentralheizung. Diese Regelung gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Jetzt beraten lassen
Neue Vorschriften und Förderungen bieten Hauseigentümern und Vermietern Anreize, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Heizungslösung und der Beantragung von Fördermitteln benötigen, sind die Berater von Hinrichsen Immobilien gerne für Sie da. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie mit Fachleuten und Institutionen in Kontakt zu bringen, die Sie bei diesen Schritten unterstützen können. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse finden können.

Herr Olaf Hinrichsen, Inhaber, Immobiliengutachter
Telefon: 04551 901690
E-Mail: o.hinrichsen@hinrichsen-immobilien.com
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Frau Susanne Klähne, Immobilienmaklerin
Telefon: 04551 901690
E-Mail: s.klaehne@hinrichsen-immobilien.com
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